Wer 2026 eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen in Anspruch nehmen. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der österreichweiten Bundesförderung für den Kesseltausch und zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Bundesländer.
Für Eigentümer in Wien und Niederösterreich lohnt es sich deshalb, nicht nur die Höhe einer einzelnen Förderung zu betrachten. Fristen, technische Voraussetzungen und mögliche Landesförderungen sollten bereits vor der Umsetzung geprüft werden.
Bundesförderung: Bis zu 5.000 Euro für eine Wärmepumpe
Mit der Neuauflage des Kesseltauschs 2026 fördert der Bund den Austausch bestehender fossiler Heizungen durch klimafreundlichere Zentralheizungssysteme.
Dazu zählen unter den jeweiligen Voraussetzungen:
- Dazu zählen unter den jeweiligen Voraussetzungen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Sole-Wasser-Wärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Für eine förderfähige Wärmepumpe beträgt die maximale Bundesförderung 5.000 Euro.
Wird gleichzeitig mit einer Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe eine neue Tiefenbohrung beziehungsweise ein neuer Brunnen errichtet, kann zusätzlich ein Bonus von bis zu 5.000 Euro möglich sein.
Welche Fristen gelten für den Kesseltausch 2026?
Die Registrierung für die Neuauflage startet am 2. November 2026.
Registrierungen sind längstens bis 31. Dezember 2026 möglich und nur solange ausreichende Budgetmittel verfügbar sind.
Berücksichtigt werden grundsätzlich Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden.
Nach erfolgreicher Registrierung wird das Förderungsbudget grundsätzlich für neun Monate reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Heizungstausch fertiggestellt, abgerechnet und die endgültige Antragstellung durchgeführt werden.
Wer kann die Bundesförderung beantragen?
Die Förderaktion richtet sich an Privatpersonen in bestehenden Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern.
Antragsberechtigt können unter anderem Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter sein.
Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizsysteme wie Öl, Gas, Kohle beziehungsweise Koks sowie von Elektrospeicheröfen durch ein förderfähiges klimafreundliches Zentralheizungssystem.
Eine Einkommensprüfung ist bei dieser Förderaktion grundsätzlich nicht vorgesehen. Ebenso ist kein bestimmtes Mindestalter der bestehenden fossilen Heizung erforderlich.
Nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch die Förderbedingungen
Die mögliche Förderung sollte nicht der einzige Grund für die Wahl einer bestimmten Wärmepumpe sein.
Für die Bundesförderung gelten technische Anforderungen. Dazu gehören unter anderem:
- Einhaltung der vorgesehenen EHPA-Gütesiegelkriterien
- maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C
- Einhaltung der Vorgaben zum eingesetzten Kältemittel
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine Wärmepumpenleistung unter 100 kW
- fachgerechte und normgerechte Installation
- Verwendung eines förderungsfähigen Systems
Das eingesetzte Kältemittel darf grundsätzlich einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten. Bei bestimmten Wärmepumpen mit einem GWP zwischen 150 und 750 kann sich die Förderung um 20 Prozent reduzieren.
Auch der Vorrang eines klimafreundlichen oder hocheffizienten Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschlusses muss berücksichtigt werden. Eine Wärmepumpe ist im Rahmen der Bundesförderung insbesondere dann relevant, wenn ein entsprechender Anschluss nicht verfügbar, technisch nicht möglich oder nach den Förderbedingungen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Wärmepumpenförderung 2026 in Wien
Zusätzlich zur Bundesförderung bestehen in Wien eigene Fördermöglichkeiten für die Errichtung beziehungsweise Umstellung bestehender Heizsysteme auf hocheffiziente alternative Energiesysteme.
Bei Eigenheimen und Reihenhäusern kann unter den jeweiligen Voraussetzungen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 35 Prozent der anerkannten Kosten bis maximal 8.000 Euro gewährt werden.
Für Systeme, die Geothermie oder Grundwasser nutzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Zuschuss möglich sein.
Die Wiener Landesförderung hat jedoch eigene technische und persönliche Voraussetzungen. Bei Wärmepumpen gelten beispielsweise Anforderungen an die Vorlauftemperatur und Energieeffizienz. Ob eine konkrete Anlage förderfähig ist, muss daher anhand des geplanten Systems und des jeweiligen Gebäudes geprüft werden.
Je nach Förderprogramm können Wiener Landes- und Bundesförderungen kombinierbar sein. Die konkrete Kumulierbarkeit sollte jedoch immer für das jeweilige Projekt anhand der aktuell geltenden Förderbedingungen geprüft werden.
Wärmepumpenförderung 2026 in Niederösterreich
Auch in Niederösterreich kann ein Heizungstausch auf Wärmepumpe über die Wohnbauförderung für Eigenheimsanierungen berücksichtigt werden.
Die Förderung funktioniert dort anders als die Bundespauschale.
Die förderbaren Sanierungskosten werden über ein Punktesystem ermittelt. Für eine Wärmepumpe können zusätzliche Punkte berücksichtigt werden. Auf die daraus ermittelten förderbaren Sanierungskosten kann ein 4-prozentiger Annuitätenzuschuss über zehn Jahre zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens gewährt werden.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt deshalb unter anderem vom Umfang der Sanierung, den anerkannten Kosten, der jeweiligen Fördervariante und weiteren Maßnahmen ab.
Eine einfache Aussage wie „Wärmepumpe = Betrag X“ wäre für die niederösterreichische Landesförderung daher nicht korrekt.
Registrierung und Antragstellung bei der Bundesförderung
Der Kesseltausch 2026 wird in zwei Schritten abgewickelt.
1. Registrierung
Die Registrierung erfolgt ab 2. November 2026 online über die Sanierungsoffensive.
Benötigt werden unter anderem Angaben zur antragstellenden Person, zum geplanten Heizungstausch, zu den geschätzten Kosten und zum ausführenden Unternehmen.
Auch ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ist Bestandteil der erforderlichen Unterlagen.
2. Antragstellung nach Umsetzung
Nach der Registrierung stehen grundsätzlich neun Monate für Umsetzung und Antragstellung zur Verfügung.
Zu diesem Zeitpunkt muss die Anlage fertig installiert und abgerechnet sein.
Für die Endabrechnung werden unter anderem das vorgesehene Endabrechnungsformular sowie die entsprechenden Rechnungen benötigt.
Wichtig: Die Registrierung allein stellt noch keine endgültige Förderzusage dar. Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung und Genehmigung der vollständigen Unterlagen.
Förderung und Wärmepumpenplanung gehören zusammen
Eine Förderung kann die Investitionskosten für einen Heizungstausch reduzieren. Sie beantwortet jedoch nicht die technische Frage, welche Wärmepumpe tatsächlich zum Gebäude passt.
Heizlast, erforderliche Vorlauftemperaturen, vorhandene Heizflächen, Warmwasserbedarf und das gesamte Anlagenkonzept sollten deshalb bereits vor der Geräteauswahl berücksichtigt werden.
Das ist auch für die Förderung relevant: Eine Anlage kann technisch grundsätzlich als Wärmepumpe funktionieren und trotzdem einzelne Fördervoraussetzungen nicht erfüllen.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte daher Förderfähigkeit und technische Planung gemeinsam prüfen, bevor Geräte bestellt oder Arbeiten begonnen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Sanierungsoffensive des Bundes – Neuauflage Kesseltausch 2026
- Energie in Niederösterreich – Förderungen für Heizung und thermische Solaranlagen
- Land Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
- Stadt Wien – Förderung für Errichtung und Umstellung bestehender Heizanlagen
Stand der Informationen: 22. Oktober 2026
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Förderzusage dar. Förderbedingungen, Fristen, Budgetmittel und technische Voraussetzungen können sich ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bestimmungen und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.